Voraussetzungen
- Mindestalter: 65 Jahre
- Lage: Großraum München (S-Bahnbereich) für Häuser
Stadt München für Wohnungen - Grundstücke dürfen nicht mit Erbbaurecht belastet sein
- bestehende Grundbuchschulden/Hypotheken müssen im Rahmen der Kaufpreiszahlung abgelöst werden